Presse


Berlin, im September 2002

Das "Internationale Online Schiedsgericht": 
Innovationsmotor für IT Security Produkte
Das von der SEFIROT GmbH, Berlin, vorangetriebene innovative Vorhaben "Internationales Online Schiedsgericht" macht ausgehend von der erfolgreich abgeschlossenen Spezifikation der erforderlichen systeminternen Abläufe große Fortschritte. Das Projekt befindet sich auf bestem Wege, sämtliche denkbaren Arbeitsvorgänge eines herkömmlichen Schiedsgerichts in ein weitestgehend automatisiertes, hochsicheres, internetbasiertes Referenzgerichtssystem zu überführen und dies unter Einsatz von multiplen IT Security Produkten.
In einer begleitenden Analyse der praktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Anforderungen, die an ein alltagstaugliches und anwenderfreundliches Online Schiedsgerichtssystem zu stellen sind, spezifiziert worden. Dabei hat sich bestätigt, dass der Einsatz einer Vielzahl sehr leistungsfähiger Anwendermodule und Arbeitsmittel unumgänglich ist. So zwang beispielsweise der generische Ansatz des Systems die SEFIROT GmbH zur bereits in der Anfangsphase des Vorhabens abgeschlossenen Entwicklung einer sehr mächtigen formalen Sprache. Über dieses bei weitem nicht nur für hochsichere Online Schiedsgerichtssysteme einsetzbare Arbeitsmittel wird in einem gesonderten Artikel berichtet.
Von sehr weitreichender Konsequenz für den Einsatz, die Anpassung und Entwicklung von IT Security Produkten erwies sich die Analyse der Anforderungen, die an die Art und die Praxistauglichkeit von Systemkomponenten in den verschiedenen Phasen eines Online Schiedsgerichts- und/ oder Mediationsverfahrens zu stellen sind. Zu unterscheiden sind für schiedsgerichtliche Belange dabei insbesondere:
Die Informationsphase: Potentielle Kunden (Parteien) werden über die Funktionsweise und Vorteile des "Internationalen Online Schiedsgerichts" informiert. In Betracht kommen u.a. der herkömmliche Webauftritt oder entsprechende Offerten als ergänzende Angebote auf den Webseiten von Internetkaufhäusern, Versicherungen, Banken o.ä..
Die Anbahnungsphase: Potentielle Kunden des Online Schiedsgerichts verhandeln online über den Abschluss von Schiedsvereinbarungen i.S.d. §§ 1029 ff ZPO. Das System des Online Schiedsgerichts stellt unterstützend neben juristischen Formulierungshilfen u.a. leicht zu bedienende und dabei extrem stabile Signatur-, Verifikations- und Verschlüsselungsmodule bereit. Ein hoher Grad der Authentisierung und Datensicherheit wird gewährleistet. Zum Wohle des Kunden werden höchste Anforderungen an Sicherheit, Standardkonformität, Interoperabilität und Handhabbarkeit der zum Einsatz kommenden IT Produkte gestellt. Durch umfassende Qualitätstests stellt hierfür das SEFIROT Kompetenz Center sicher, dass Kunden, die über dieses Security Produkte beziehen, sich auf deren Sicherheit und herausragende Qualität verlassen können.
Die Phase des Abschlusses der Schiedsvereinbarung: Der (form-)wirksame Abschluss ist essentiell für die Bindung der Parteien an ihr Versprechen, das Verfahren tatsächlich vor dem Online Schiedsgericht durchzuführen. § 1031 Abs. 5 ZPO n.F. fordert bei Beteiligung von Verbrauchern hierfür zwingend entweder eigenhändige Vertragsunterzeichnung oder eine qualifizierte elektronische Signatur i.S.d § 2 Ziff. 3 SigG (1). Die für letztere notwendigen sicheren Signaturanwendungskomponenten i.S.d. § 17 SigG (SmartCards, PinPads mit sicherer Pineingabe für die Signaturerzeugung, Verifikationsmodule) werden unter schärfster Qualitätssicherung über das SEFIROT Kompetenz Center den Parteien zugänglich gemacht. Bedingung ist höchster Anwendungskomfort und Interoperabilität.
Die Klageerhebungsphase: Zum Schutz vor Missbrauch ist der Einsatz qualifizierter elektronische Signaturen i.S.d § 2 Ziff. 3 SigG für die online eingereichte Klageschrift dringend angeraten. IT Security Produkte wie sichere Signaturanwendungskomponenten, Verschlüsselungsmodule und Zeitstempeldienst sind mit den gewohnten Qualitätsmerkmalen vorgesehen.
Die Phase, in der das Gerichtsverfahren durchgeführt wird: Qualifizierte elektronische Signaturen unter allen weiteren elektronischen Verfahrensschriftsätzen, automatisierte Fristüberwachung, hochsichere Aktenspeicherung und -verwaltung, Kryptographiemodule oder SmartCard LogOn Module für den abgeschirmten Aktenzugang von Schiedsrichtern sind nur einige Beispiele für die einzusetzenden Security Komponenten.
Die Entscheidungsphase: Schiedsspruch und Schiedsvergleich sind bislang noch als große Ausnahme aus rechtlichen und Praktikabilitätsgründen zusätzlich in Papierform mit eigenhändiger Unterzeichnung durch die Schiedsrichter vorgesehen.

Die Phase, in der die Gerichtskosten abgerechnet und beglichen werden: Last but not least ist die Begleichung der anfallenden Gerichtskosten mit Hilfe von Online Banking vorgesehen. Bestechend ist der von der SEFIROT GmbH verfolgte Ansatz, die Zahlungen mit der gleichen SmartCard, mit der auch die Parteien ihre qualifizierten elektronischen Signaturen leisten, zu ermöglichen.

Das Vorhaben "Internationales Online Schiedsgericht" bietet Anbietern von IT Security Produkten die große Chance aber auch die Herausforderung, an einer Entwicklung teilzuhaben, bei der sie durch Standardkonformität, Interoperabilität und Praxistauglichkeit ihrer Produkte dem IT Security Markt neue Impulse geben können.

 
(1) § 1031 Abs. 5 S. 2 ZPO i.V.m. § 126 a BGB. Eine zusätzliche Anbieterakkreditierung i.S.d. §§ 15f. SigG ist nicht erforderlich.

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