Das "Internationale Online Schiedsgericht":
Innovationsmotor für IT Security Produkte
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Das von der SEFIROT GmbH, Berlin, vorangetriebene innovative Vorhaben "Internationales
Online Schiedsgericht" macht ausgehend von der erfolgreich abgeschlossenen Spezifikation
der erforderlichen systeminternen Abläufe große Fortschritte. Das Projekt befindet sich
auf bestem Wege, sämtliche denkbaren Arbeitsvorgänge eines herkömmlichen Schiedsgerichts
in ein weitestgehend automatisiertes, hochsicheres, internetbasiertes
Referenzgerichtssystem zu überführen und dies unter Einsatz von multiplen IT Security
Produkten. |
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In einer begleitenden Analyse der praktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind
die Anforderungen, die an ein alltagstaugliches und anwenderfreundliches Online
Schiedsgerichtssystem zu stellen sind, spezifiziert worden. Dabei hat sich bestätigt,
dass der Einsatz einer Vielzahl sehr leistungsfähiger Anwendermodule und Arbeitsmittel
unumgänglich ist. So zwang beispielsweise der generische Ansatz des Systems die SEFIROT
GmbH zur bereits in der Anfangsphase des Vorhabens abgeschlossenen Entwicklung einer
sehr mächtigen formalen Sprache. Über dieses bei weitem nicht nur für hochsichere Online
Schiedsgerichtssysteme einsetzbare Arbeitsmittel wird in einem gesonderten Artikel
berichtet. |
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Von sehr weitreichender Konsequenz für den Einsatz, die Anpassung und Entwicklung von IT
Security Produkten erwies sich die Analyse der Anforderungen, die an die Art und die
Praxistauglichkeit von Systemkomponenten in den verschiedenen Phasen eines Online
Schiedsgerichts- und/ oder Mediationsverfahrens zu stellen sind. Zu unterscheiden sind
für schiedsgerichtliche Belange dabei insbesondere: |
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Die Informationsphase: Potentielle Kunden (Parteien) werden über die Funktionsweise und
Vorteile des "Internationalen Online Schiedsgerichts" informiert. In Betracht kommen
u.a. der herkömmliche Webauftritt oder entsprechende Offerten als ergänzende Angebote
auf den Webseiten von Internetkaufhäusern, Versicherungen, Banken o.ä.. |
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Die Anbahnungsphase: Potentielle Kunden des Online Schiedsgerichts verhandeln online über
den Abschluss von Schiedsvereinbarungen i.S.d. §§ 1029 ff ZPO. Das System des Online
Schiedsgerichts stellt unterstützend neben juristischen Formulierungshilfen u.a. leicht
zu bedienende und dabei extrem stabile Signatur-, Verifikations- und Verschlüsselungsmodule
bereit. Ein hoher Grad der Authentisierung und Datensicherheit wird gewährleistet. Zum Wohle
des Kunden werden höchste Anforderungen an Sicherheit, Standardkonformität, Interoperabilität
und Handhabbarkeit der zum Einsatz kommenden IT Produkte gestellt. Durch umfassende
Qualitätstests stellt hierfür das
SEFIROT Kompetenz Center sicher, dass Kunden, die über dieses Security Produkte beziehen,
sich auf deren Sicherheit und herausragende Qualität verlassen können. |
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Die Phase des Abschlusses der Schiedsvereinbarung: Der (form-)wirksame Abschluss ist
essentiell für die Bindung der Parteien an ihr Versprechen, das Verfahren tatsächlich
vor dem Online Schiedsgericht durchzuführen. § 1031 Abs. 5 ZPO n.F. fordert bei
Beteiligung von Verbrauchern hierfür zwingend entweder eigenhändige Vertragsunterzeichnung
oder eine qualifizierte elektronische Signatur i.S.d § 2 Ziff. 3
SigG (1). Die für letztere notwendigen sicheren
Signaturanwendungskomponenten i.S.d. § 17 SigG (SmartCards, PinPads mit sicherer
Pineingabe für die Signaturerzeugung, Verifikationsmodule) werden unter schärfster
Qualitätssicherung über das SEFIROT Kompetenz Center den Parteien zugänglich gemacht.
Bedingung ist höchster Anwendungskomfort und Interoperabilität. |
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Die Klageerhebungsphase: Zum Schutz vor Missbrauch ist der Einsatz qualifizierter
elektronische Signaturen i.S.d § 2 Ziff. 3 SigG für die online eingereichte Klageschrift
dringend angeraten. IT Security Produkte wie sichere Signaturanwendungskomponenten,
Verschlüsselungsmodule und Zeitstempeldienst sind mit den gewohnten Qualitätsmerkmalen
vorgesehen. |
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Die Phase, in der das Gerichtsverfahren durchgeführt wird: Qualifizierte elektronische
Signaturen unter allen weiteren elektronischen Verfahrensschriftsätzen, automatisierte
Fristüberwachung, hochsichere Aktenspeicherung und -verwaltung, Kryptographiemodule oder
SmartCard LogOn Module für den abgeschirmten Aktenzugang von Schiedsrichtern sind nur
einige Beispiele für die einzusetzenden Security Komponenten. |
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Die Entscheidungsphase: Schiedsspruch und Schiedsvergleich sind bislang noch als große
Ausnahme aus rechtlichen und Praktikabilitätsgründen zusätzlich in Papierform mit
eigenhändiger Unterzeichnung durch die Schiedsrichter vorgesehen. |
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Die Phase, in der die Gerichtskosten abgerechnet und beglichen werden: Last but not least
ist die Begleichung der anfallenden Gerichtskosten mit Hilfe von Online Banking vorgesehen.
Bestechend ist der von der SEFIROT GmbH verfolgte Ansatz, die Zahlungen mit der gleichen
SmartCard, mit der auch die Parteien ihre qualifizierten elektronischen Signaturen leisten,
zu ermöglichen. |
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Das Vorhaben "Internationales Online Schiedsgericht" bietet Anbietern von IT Security
Produkten die große Chance aber auch die Herausforderung, an einer Entwicklung teilzuhaben,
bei der sie durch Standardkonformität, Interoperabilität und Praxistauglichkeit ihrer
Produkte dem IT Security Markt neue Impulse geben können. |
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§ 1031 Abs. 5 S. 2 ZPO i.V.m. § 126 a BGB. Eine zusätzliche Anbieterakkreditierung
i.S.d. §§ 15f. SigG ist nicht erforderlich. |