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Was ist Schiedsgerichtsbarkeit?

 
Schiedsgerichtsbarkeit ist private Rechtsprechung, die von Institutionen oder Privatpersonen als Dienstleistung angeboten wird. Schiedsgerichte entscheiden anstelle der staatlichen Gerichte abschließend und endgültig über einen Streit. Ihre Entscheidungsbefugnis leiten sie dabei ausschließlich aus dem Willen der Parteien ab. Das Schiedsverfahren gleicht dem Verfahren vor den staatlichen Gerichten, auch hier müssen z.B. Schriftsätze eingereicht werden. Allerdings sind die Parteien in der Verfahrensgestaltung wesentlich freier und haben die Möglichkeit, etliche Entscheidungen wie z.B. über den Verfahrensort, die Verfahrenssprache und auch die Wahl des Schiedsrichters zu treffen.  
Sich an ein Schiedsgericht zu wenden, kann sich aus mehreren Gründen lohnen:
Einige Vorteile
Schiedsgerichte sind i.d.R. schnell
die Öffentlichkeit ist vom Verfahren ausgeschlossen
Schiedsrichter sind fachlich spezialisiert
und aus Schiedssprüchen lässt sich international wesentlich leichter vollstrecken als aus nationalen Urteilen
Nicht zu verwechseln mit...
Wesentliches Merkmal der Schiedsgerichtsbarkeit ist, dass der Schiedsspruch urteilsgleiche Wirkung hat. Das Schiedsgericht entscheidet unter  Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges abschließend über den Rechtsstreit. Damit ist das Schiedsverfahren eine echte Konkurrenz zu den staatlichen Gerichten und stellt ein effektives Mittel zur Streiterledigung dar. Genau darin unterscheidet es sich auch von: 
Schiedsstellen: diese sind einem gerichtlichen Verfahren lediglich vorgeschaltet und ersetzen es nicht.
Mediation: auch die Mediation dient lediglich der Schlichtung. Aus dem gefundenen Ergebnis kann im Bedarfsfall nur dann vollstreckt werden, wenn es zur Durchsetzung eingeklagt wurde.
 
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